Stand: 16.04.2020 Bevor Sie sich freuen, bitten wir Sie im gesamten folgenden Beitrag daran zu denken, dass Sie den kleinen Finger nehmen sollten, der Ihnen dargereicht wird, nicht die ganze Hand, denn wir befinden uns immer noch in einem fragilen Zustand. Am 22 ...
  • Stand: 16.04.2020

    Bevor Sie sich freuen, bitten wir Sie im gesamten folgenden Beitrag daran zu denken, dass Sie den kleinen Finger nehmen sollten, der Ihnen dargereicht wird, nicht die ganze Hand, denn wir befinden uns immer noch in einem fragilen Zustand.

    Am 22. März 2020 wurde das verschärfte Kontaktverbot von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannt gegeben mit dem Vorbehalt abzuwarten, welche Verbesserungen die restriktiven politischen Maßnahmen mit sich bringen vor dem Hintergrund das Coronavirus einzudämmen. Nach dreieinhalb Wochen (15. April 2020) tritt Merkel erneut vor die Bildschirme, nachdem sie zusammen mit den Ministerpräsidenten eine (sicherlich langwierige) Videokonferenz abgehalten hat, um über die weiteren Maßnahmen und Lockerungen innerhalb der Pandemie zu informieren, über die sich Bundes- uns Landesregierung geeinigt haben. Kürzlich informierten wir Sie hier darüber, wie es in der Corona-Krise weitergehen könne. Hier informieren wir Sie über die landesweiten Lockerungen.

    Weiterbestehendes Kontaktverbot

    Weiterhin gilt es, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Ausdrücklich ist es nach wie vor im Freien nur erlaubt, sich mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört oder einer in einem Haus wohnenden Familie fortzubewegen. Verstöße dagegen werden geahndet. Bußgelder sind für das jeweilige Bundesland eigens festgesetzt. Tipp: Auf den jeweiligen Webseiten der Länderpolizeien werden Sie fündig, wenn Sie sich für die Höhe der Bußgelder im Zuge der Verstöße des Kontaktverbots interessieren. Wenn Sie weitere Informationen über das bundesweit verschärfte Kontaktverbot erhalten möchten, dann haben wir hier einen Beitrag für Sie.

    Der Handel darf voranschreiten

    Ab dem kommenden Montag, den 20. April 2020 dürfen Geschäfte bis maximal 800 Quadratmetern wieder öffnen – hierzu zählen ebenso Auto- und Fahrradhändler, Buchhandlungen und Friseure. Dies gilt nicht ohne Weiteres, denn der Einzelhandel ist dazu angehalten strenge Auflagen für die Öffnungen einzuhalten wie zum Beispiel spezielle Hygienevorschriften und die Behutsamkeit gegenüber der Anzahl an Personen, die sich in einem Verkaufsraum gleichzeitig aufhalten. Zudem sollen lange Schlangen vor den Geschäften vermieden werden.

    Übrigens: Wenn Sie sich für finanzielle Unterstützung während der Corona-Krise in Hannover interessieren, dann besuchen Sie unseren Beitrag.

    Die Gastronomie bleibt weiterhin außen vor und Veranstaltungen trifft es verschärft

    Betriebe aus dem Sektor der Gastronomie bleiben vorerst weiterhin geschlossen. Nach wie vor sind hiervon ausgenommen: Lieferservices und Essen, was abgeholt und mit nach Hause genommen werden kann. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern und Konzerthäusern ist es ebenfalls weiterhin untersagt zu öffnen. Etwaige Großveranstaltungen bleiben höchstwahrscheinlich bis zum 31. August untersagt – ab welcher Größe eine Veranstaltung allerdings verboten ist, obliegt den einzelnen Bundesländern. Ebenfalls zu den Großveranstaltungen zählen Fußballspiele.

    Kitas, Schulen und Unternehmen

    Ab dem 04. Mai 2020 soll der Schulbetrieb eingeschränkt wiederaufgenommen werden. Allen voran soll der Unterricht für die Abschlussschulklassen und die Schulklassen, die im anstehenden Jahr Prüfungen absolvieren sowie die obersten Grundschulklassen aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen (wie z.B. das Abitur) sollen bereits vor dem 04. Mai 2020 abgelegt werden können. Angela Merkel soll mit den Ministerpräsidenten beschlossen haben bis zum 29. April 2020 ein Konzept auszuarbeiten, welches die gesamte Inbetriebnahme des Schulbetriebes darlegt – mit der besonderen Betonung auf „unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen“. Auch über das Geschehen auf Pausenhöfen soll debattiert werden. Alle Unternehmen sind weiterhin dazu angehalten, insofern dies möglich ist, Arbeiten im Homeoffice zu verrichten. Wenn Unternehmen einen laufenden Betrieb bewerkstelligen, sind diese dazu aufgefordert ein Hygienekonzept umzusetzen:

    • Nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeiden
    • Allgemeine Hygienemaßnahmen umsetzen
    • Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimieren

    Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen

    Der Regierung steht der verstärkte Schutz von Bewohnern in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen im Vordergrund, denn sie sind besonders gefährdet. Dennoch soll eine vollständige soziale Isolation vermieden werden. Aus diesem Grund zieht sich die Regierung externe Berater zur Seite, um auch hier ein Konzept zu erarbeiten, um beides glimpflich miteinander vereinbaren zu können.

    Religion

    Selbstverständlich stellt die Ausübung des Glaubens einen enorm hohen Stellenwert für zahlreiche Menschen dar, allerdings sind sich auch hier der Bund und die Länder einig darüber, dass Kirchen, Moscheen und Synagogen geschlossen bleiben und darüber hinaus religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften weiterhin nicht stattfinden zu lassen. Es wird empfohlen auf „mediale“ Möglichkeiten auszuweichen.

    Reisen

    Unsere Regierung ruft nach wie vor dazu auf, auf private Reisen zu verzichten – auch die Besuche von Verwandten und Tagesausflüge fallen hierunter. Innerhalb von Deutschland sind Übernachtungen ausschließlich zu notwendigen Zwecken erlaubt. Weiterhin gilt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

    Weitere Empfehlungen

    Eine Maskenpflicht wird es nach wir vor nicht geben – dennoch wird eine dringende Empfehlung von Bund- und Länderebene ausgesprochen eine Maske beim Einkaufen und vor allem in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn zu tragen. Ebenfalls ist eine Smartphone-App zur Nachverfolgung der Kontakte von Infizierten in aller Munde.

    Wir möchten an Sie appelieren, denn wir bewegen uns auf dünnem Eis

    Wissen Sie, wir alle kennen das. Uns wird der kleine Finger gereicht, aber wir nehmen gleich die ganze Hand. Und was kann passieren, wenn man die ganz Hand nimmt? Nun ja, das ist unterschiedlich. Modifizieren wir die Ausgangslage mit den von der Bundes- und Landesregierung verkündteten Lockerungen im Zuge der Corona-Pandemie. Geschäfte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen – dies bedeutet, dass sich unweigerlich mehr Menschen in den Stätden aufhalten. Und was passiert, wenn sich Menschen nach gezwungener Abstinenz freuen? Richtig, sie laufen Gefahr übermütig zu werden und genau das ist in der Bekämpfung gegen ein Virus gefährlich. Holen Sie sich stets hervor, dass das Virus (noch) nicht bekämpft ist. Holen Sie sich stets hervor, dass die Symptome der Lungenkrankheit Covid-19 nicht immer klar ersichtlich sind und teilweise keine Symptome auftreten. Denken Sie stets an den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Ihrem Nebenmann. Regen Sie sich nicht über die festgesetzten Bußgelder auf. Sie alle wissen, wie wir Menschen sein können – wir sind darauf angewiesen Rahmenbedinungen zu bekommen, um leben zu können, immer! Und nun stehen wir vor der Aufgabe ein viralisierendes Virus einzudämmen – im Umkehrschluss bedeutet das: wir benötigen einen verstärkten Rahmen als in unserem gewöhnlichen Leben ausreichend war, also im Leben ohne ein Virus, der noch nicht ausreichend erforscht ist. Diesen Rahmen haben wir und es ist für alle in Deutschland, in Europa und auf dieser Welt enorm wichtig diesen Rahmen zu respektieren. 

    Wir sind weiterhin für Sie da! Kontaktlos, online und mit frisch geschultem hervorragenden Englischlehrern, die auch online auf Ihre englischen Bedürfnisse eingehen. Egal ob Online Business Englischkurse, englischer Privatunterricht und professionelle Übersetzungen + qualitatives Lektorat. Kontaktieren Sie uns gerne – wir finden eine Lösung. Passen Sie auf sich auf.

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Elementary Level

WIE GUT IST IHR ENGLISCH?

Englischtest - Elementary

Mit unserem ersten Englischtest können Sie Ihre Grundkenntnisse der englischen Sprache überprüfen. Der Einstufungstest konzentriert sich auf ein Basisvokabular und die Grundzüge der englischen Grammatik.

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Englischtest - Intermediate

Die Fragen des zweiten Englischtests richten sich an fortgeschrittene Lerner und widmen sich vor allem der korrekten Anwendung englischer Zeitformen wie zum Beispiel dem Present Perfect Simple und Past Simple.

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WIE GUT IST IHR ENGLISCH?

Englischtest - Advanced

Mit dem dritten Englischtest können fortgeschrittene Lerner der englischen Sprache Ihre Kenntnisse in Englisch kostenlos überprüfen. Die Testfragen bauen auf dem ersten und zweiten Englischtest auf und konzentrieren sich somit auf ein relativ hohes Sprachniveau.

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