Stand: 31. Mai 2020
Lockerungen hin oder her – der Mindestabstand bleibt vorerst.
Die Corona-Krise verlangt uns allen viel ab, auch in Berlin – die Einhaltung der strengen Maßnahmen haben es der Regierung erlaubt Lockerungen zuzulassen, die sich mittlerweile positiv häufen und wir dürfen froh sein, dass in Berlin innerhalb der Corona-Pandemie die Sonne zum Vorschein kommt. Am 19. Und 28. Mai 2020 hat der Berliner Senat bestehende Verordnungen innerhalb der Corona-Schutzmaßnahmen erneut gelockert. Wir möchten Ihnen einen Einblick geben, was in Corona-Zeiten in Berlin derzeit erlaubt ist und was nicht.
Kontaktbeschränkungen in Berlin
Ab dem 2. Juni 2020 ist es erlaubt, dass sich zwei Haushalte oder bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten in der Öffentlichkeit, in Gaststätten, in Wohnungen und Kleingärten bewegen dürfen – es gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Näher beschrieben zählt zu einem Haushalt: Lebenspartner/innen, Kinder (Voraussetzung ist das Sorge- und Umgangsrecht) und Wohngemeinschaften.
Wichtig zu wissen: Die deutschlandweiten Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 29. Juni 2020 verlängert – hier in Berlin bis zum 04. Juli 2020. Sollte eine Überfüllung in Park- und Grünanlagen festgestellt werden, kann eine Schließung vorgenommen werden.
Gastronomie und Dienstleistungen
Restaurants und Imbisse dürfen innerhalb der Öffnungszeiten von 6 bis 23 Uhr öffnen. Ab dem 2. Juni 2020 ist es Kneipen und Shisha-Bars ebenfalls erlaubt zu öffnen und Gäste zu bewirten.
- Allen voran gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Speisen und Getränke dürfen ausschließlich an den Tischen geordert und verzehrt werden
- Ab dem 02. Juni 2020 ist es Spielotheken erlaubt zu öffnen
- Ebenso wie Kantinen in Betrieben unter der Einhaltung der Hygienemaßnahmen
- Fahrschulen ist es erlaubt zu öffnen – Fahrlehrer sind dazu verpflichtet eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
- Seit dem 25. Mai ist es erlaubt Stadtführungen- und Rundfahrten im Freien stattfinden zu lassen unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneregeln
- Nach der bereits länger andauernden Erlebnis Friseurbetriebe zu eröffnen, dürfen fortan Kosmetik-, Sonnen- und Tattoostudios sowie Massagepraxen öffnen.
Was nicht erlaubt ist: Clubs, Diskotheken und das Prostitutionsgewerbe sind nach wie vor angehalten geschlossen zu bleiben.
Wenn Sie Interesse daran haben Tipps für Gastronomen während der Corona-Krise zu erhalten, dann sehen Sie mal hier. Infolgedessen hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) einige Ratgeber als PDF-Download parat, um einen klareren Überblick zu erhalten, auf welche Dinge Gastronomen bei der Öffnung im Hinblick auf das Coronavirus zu achten haben.
Schulbetrieb und Universitäten
Berufsschulen, öffentliche und freie Schulen dürfen unter Einhaltung der Auflagen öffnen. Für alle folgenden Punkte gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Folgende Punkte zähen für den Schulbetrieb und Universitäten innerhalb der Corona-Krise in Berlin:
- Schüler/innen kehren je nach Klassenstufe getrennt zurück in den Schulbetrieb
- Schüler, die einen besonderen Förderbedarf haben, sollen ohne Weiteres in die Klassen zurückkehren können
- Prüfungen dürfen stattfinden
- Ebenso stattfinden dürfen Prüfungsleistungen an Hochschulen und erforderliche Arbeiten in Laboren
- Hochschulen ist es erlaubt für den Forschungsbetrieb zu öffnen und ebenso Verwaltungstätigkeiten zu erlauben, die eine örtliche Anwesenheit erfordern
- Bibliotheken ist erlaubt für den Leihbetrieb zu öffnen
Was nicht erlaubt ist: Präsenzunterricht an staatlichen Hochschulen ist untersagt, genauso wie Klassen- und Schülerfahrten. Publikumsverkehr in den Universitäten ist ebenfalls untersagt, genauso wie die Inbetriebnahme von Mensen und Cafeterias.
Kindertagesstätten
Seit geraumer Zeit ist es 100 systemrelevanten Berufsgruppen gestattet ihren Nachwuchs in Kitas zu bringen. Seit dem 25. Mai 2020 haben auch Alleinerziehende Elternteile Anspruch auf eine Kinderbetreuung. Ebenfalls gilt:
- Nach Kriterien des Kinderschutzes sind Jugendämter dazu befähigt Kindergartenplätze zu vergeben (zum Beispiel, wenn Familien durch die Corona-Krise in eine missliche Lage geraten sind)
- Vorschulkinder sollen ebenfalls wieder betreut werden
- Alle Kinder, die vor dem 25. Mai 2015 geboren sind und auch die Geschwisterkinder dürfen in die Notbetreuung gegeben werden
- Kindeseltern, die noch nicht in das Lockerungs-Cluster fallen, ist es erlaubt, Betreuungshilfe von engen Kontaktpersonen sowie Nachbarn zu beanspruchen; hier gilt, dass nicht mehr als drei Kinder pro Person betreut werden dürfen
- Ebenso dürfen Großeltern und Familienangehörige den Nachwuchs betreuen
Übrigens: Am 08. Juni 2020 sollen weitere Lockerungen bezüglich der Kindertagesstätten vorgenommen werden. Absteigend dem Alter nach sollen berufsunabhängige Kinder wieder in die Betreuung gegeben werden dürfen.
Öffentliche Verkehrsmittel
Nach wie vor ist jeder am öffentlichen Verkehr Teilnehmende dazu verpflichtet, einen Schutz zu tragen, der Mund und Nase bedeckt. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Diese Regeln gelten für Fähren, Flughäfen, Taxis, Bahnhöfen und Zügen.
Was nicht erlaubt ist: Innerhalb der Busse der BCG ist der Kontakt zu Fahrer/innen zu vermeiden. Aus diesem Grund sind die vorderen Türbereiche versperrt und der Ticketverkauf im Bus nicht möglich.
Sport
Die Berliner/innen dürfen sich im Bereich des Sportes sehr freuen:
- Ab dem 02. Juni 2020 ist es erlaubt draußen und drinnen Sport in Gruppen von bis zu zwölf Personen zu betreiben – hierfür werden die Sporthallen wieder geöffnet
- Hier gelten bestimmte Bedingungen (diese zählen auch für Veranstaltungen im Freien): Ab dem 02. Juni 2020 bis zu 200 Personen, ab dem 16. Juni 2020 bis zu 500 Personen und ab dem 30. Juni 2020 bis zu 1.000 Teilnehmer
- Ab dem 02. Juni 2020 ist es Fitness-, Tanz- und Ballettstudios erlaubt zu öffnen – an den Geräten gilt hier der Mindestabstand von drei Metern
- Frei- und Strandbäder sind unter Auflagen sei dem 25. Mai geöffnet
Was nicht erlaubt ist: Zuschauer/innen ist es weiterhin untersagt an Sportereignissen teilzunehmen. Umkleidekabinen und Duschen dürfen nicht genutzt werden und bei den Freibädern variieren die Bedingungen. Fragen Sie vorsichtshalber vor Ort nach, um mehr Informationen zu erhalten.
Kultur in Berlin in Corona-Zeiten
Gerade im Kulturbereich gehen zahlreiche Lockerungen des Berliner Senats einher. Voraussetzung für alle Kulturevents sind die maximalen Teilnehmerzahlen, die ab dem 02. Juni 2020 Gültigkeit haben: in geschlossenen Räumen bis zu 150 Teilnehmer und im Freien bis zu 200 Teilnehmer, ab dem 30. Juni in geschlossenen Räumen bis zu 300 Teilnehmer und im Freien bis zu 1.000 Teilnehmer; darüber hinaus dürfen sich ab dem 16. Juni 2020 bereits bis zu 500 Teilnehmer im Freien versammeln. Weitere Lockerungen innerhalb der Corona-Pandemie im Berliner Kulturbereich:
- Ab dem 02. Juni 2020 dürfen Freiluftkinos Filme zeigen und am dem 30. Juni 2020 auch Kinos unter der Einhaltung von 1,5 Meter Mindestabstand und das Tragen einer Maske außerhalb der Kinosessel
- Tierpark, Zoo und der Botanische Garten sind geöffnet
- Gedenkstätten mit Außenbetrieb sind teilweise geöffnet
- Öffentliche und private Museen dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen
Was nicht erlaubt ist: Großveranstaltungen bleiben nach wie vor bis zum 31. August 2020 untersagt.
Feierlichkeiten (Hochzeiten, Taufen und Trauerfeiern)
Aus zwingenden Gründen dürfen bis zu 50 Personen an privaten Feiern teilnehmen – dies gilt ab dem 02. Juni 2020. Zwingende Gründe sind Hochzeiten, Taufen und Trauerfeiern.Gottesdienste
Seit dem 30. Mai 2020 sind religiöse Veranstaltungen im Freien erlaubt, hierbei spielt die Teilnehmerzahl keine Rolle. Ab dem 02. Juni 2020 sind Gottesdienste in Innenräumen mit bis zu 200 Personen möglich. Ab dem 16. Juni 2020 entfällt die Teilnehmerbegrenzung.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Werdende Mütter dürfen sich besonders freuen:
- Werdende Mütter dürfen zur Geburt von einer Person begleitet werden
- Besuche der Neugeborenen dürfen pro Tag eine Stunde erfolgen und der Besucher muss mindestens 16 Jahre alt sein – Geschwister sind vom Mindestbesuchsalter ausgeschlossen
- Patientinnen und Patienten dürfen einmal täglich Besuch empfangen – diese Regelung tritt auch für Besuche in Pflegeheimen ein (der Heimbetreiber kann die Regelung im Fall einer bestätigten Corona-Infektion Einschränkungen vornehmen)
- Tagespflegeeinrichtungen sollen erweiterte Notbetreuung bis spätestens dem 01. Juli 2020 anbieten
Was nicht erlaubt ist: In Krankenhäusern planbare Operationen und Eingriffe, die eine Covid-19-Notfallversorgung vornehmen, müssen verschoben werden, sofern sie eine Behandlung von Covid19-Patientinnen und Patienten erschweren. Tageseinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Handicaps, bleiben geschlossen, sofern sie keine Notbetreuung anbieten. Ausgenommen sind Betriebe im medizinischen oder Pflegesektor (zum Beispiel Wäschereien).
Reisen
Seit dem 25. Mai 2020 sind Hotels, Ferienwohnungen und andere Unterkünfte in Berlin eingeschränkt für den Tourismus geöffnet.
- Buffets sind untersagt
- Spa- und Wellnessbereiche müssen geschlossen bleiben
- Wer einen Zweitwohnsitz besitzt, kann diesen in zahlreichen Bundesländern wieder aufsuchen
Was nicht erlaubt ist: Bis zum 14. Juni 2020 gilt für das gesamte Ausland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Wie geht es bei Simmonds Sprachschule weiter?
Wir sind auch in Corona-Zeiten weiterhin für Sie da! Kontaktlos, online und mit frisch geschultem hervorragenden Englischlehrern, die auch online auf Ihre englischen Bedürfnisse eingehen. Egal wo Sie auch auf der Welt sind, haben Sie auf diesem Weg die Möglichkeit Englisch zu lernen. Wir möchten so flexibel wir möglich für Sie sein. Egal ob Online Business Englischkurse, englischer Privatunterricht und professionelle Übersetzungen + qualitatives Lektorat. Kontaktieren Sie uns gerne – wir finden eine Lösung.
Foto: Bigstock - 360832546
Unsere Angebote
Mit unseren Business Englischkursen lernt Ihre Firma professionell und zielorientiert.
-
Business-Englisch-Kurse - Online
Online Business Englischkurse für allgemeine und fachspezifische Kommunikation im Berufsalltag. Blended Learning-Modell für volle...Online -
Stärken Sie Ihr Geschäft: Englischkurse in Berlin
Erweitern Sie Ihre Karrierechancen mit professionellen Business Englischkursen in Berlin - vor Ort oder online. Spezifisch angepasst an Ihre...Berlin -
Business Englischkurse in Hannover
Erweitern Sie Ihre Karrierechancen mit professionellen Business Englischkursen in Hannover - vor Ort oder online. Spezifisch angepasst an Ihre...Hannover